Stationäre Behandlung

Brauche ich eine Kostenübernahme meiner Krankenkasse?

2021-07-27T11:04:14+02:00

Gesetzlich versicherte Patient*innen benötigen keine Kostenübernahme für die ambulante oder (teil)stationäre Schmerztherapie. Die Behandlungen sind ambulant über den so genannten EBM (einheitlichen Bewertungsmaßstab), als auch (teil) stationär über die DRG (Diagnosis Related Groups) abzurechnen. Privat versicherte Patient*innen erhalten für die Behandlungen in der Ambulanz Rechnungen nach GÖA (Gebührenordnung für Ärzte) oder im stationären Bereich [...]

Brauche ich eine Kostenübernahme meiner Krankenkasse?2021-07-27T11:04:14+02:00

Mein/e Haus/ Fachärzt*in empfiehlt mir eine stationäre Schmerztherapie, wie komme ich an einen Aufnahmetermin?

2021-07-27T10:46:22+02:00

Das Belegungsmanagement der stationären Schmerztherapie erreichen Sie über die 089 2122 821. Für die Aufnahme in die stationäre Schmerztherapie benötigen Sie eine Krankenhauseinweisung Ihrer/s behandelnden Ärzt*in. Bitte bringen Sie am Aufnahmetag alle relevanten Vorbefunde mit.

Mein/e Haus/ Fachärzt*in empfiehlt mir eine stationäre Schmerztherapie, wie komme ich an einen Aufnahmetermin?2021-07-27T10:46:22+02:00
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