Brauche ich eine Kostenübernahme meiner Krankenkasse?
Julia Soschinski2021-07-27T11:04:14+02:00Gesetzlich versicherte Patient*innen benötigen keine Kostenübernahme für die ambulante oder (teil)stationäre Schmerztherapie. Die Behandlungen sind ambulant über den so genannten EBM (einheitlichen Bewertungsmaßstab), als auch (teil) stationär über die DRG (Diagnosis Related Groups) abzurechnen. Privat versicherte Patient*innen erhalten für die Behandlungen in der Ambulanz Rechnungen nach GÖA (Gebührenordnung für Ärzte) oder im stationären Bereich [...]