Gesetzlich versicherte Patient*innen benötigen keine Kostenübernahme für die ambulante oder (teil)stationäre Schmerztherapie. Die Behandlungen sind ambulant über den so genannten EBM (einheitlichen Bewertungsmaßstab), als auch (teil) stationär über die DRG (Diagnosis Related Groups) abzurechnen. Privat versicherte Patient*innen erhalten für die Behandlungen in der Ambulanz Rechnungen nach GÖA (Gebührenordnung für Ärzte) oder im stationären Bereich die DRG Abrechnung mit Ihrer Versicherung. Eine Kostenübernahme wird ausschließlich für Patient*innen, die über die Berufsgenossenschaft versichert sind, benötigt. Algesiologikum hat in keinen Bereichen eine Zulassung zur direkten Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften. Beziehen Sie Leistungen aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer anerkannten Berufserkrankung, benötigen wir vor Ihrem Termin eine schriftliche Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft, die Sie uns bitte mitbringen müssen.