Cannabinoide

Hinweise zum Umgang mit Cannabinoiden

Verordnung von medizinischen Cannabinoiden

Das MVZ Algesiologikum steht für eine verantwortliche Verordnung von medizinischen Cannabinoiden. Das beinhaltet, dass trotz des Wegfalls des Genehmigungsvorbehaltes für Cannabisarzneimittel vor der Rezeptierung ein Antrag zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei der Krankenkasse gestellt wird. Erst nach Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse werden Cannabisarzneimittel auf Rezept verordnet. Die Verordnung von Cannabisblüten erfolgt nur in Ausnahmefällen.

Privatrezepte ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse werden nicht ausgestellt.