Ambulante, tagesklinische und/ oder stationäre Schmerztherapie ist eine Leistung über die gesetzliche Krankenkasse und kann mit dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte über die Krankenkasse abgerechnet werden. Es gibt ambulante therapeutische Leistungen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden könnten, aber sollten Ihnen diese von uns angeraten werden, erhalten Sie im Vorfeld eine umfassende Aufklärung, der Sie dann schriftlich zustimmen müssten. Grundsätzlich gilt aber die Abrechnung über die Krankenkassen.