Verordnung von Cannabisblüten

Wichtige Information zur Verordnung von medizinischem Cannabis

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das Beitragsstabilisierungsgesetz müssen wir unsere Verordnungspraxis für medizinisches Cannabis anpassen.

Verordnung von Cannabisblüten

In unserem MVZ (unserer Praxis) werden künftig keine Cannabisblüten mehr zu Lasten der GKV verordnet. Patientinnen und Patienten, die bisher Cannabisblüten erhalten haben, können übergangsweise auf ein ausgeglichenes Cannabisextrakt mit einem vergleichbaren Verhältnis von THC und CBD umgestellt werden. Sie müssen jedoch zeitnah eigenständig mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für das Cannabisextrakt übernommen werden. Anbei finden Sie ein entsprechendes Muster-Formular, das Sie bei Ihrer Krankenkasse zeitnah einreichen müssen.

Cannabisblüten auf Privatrezept verordnen wir nicht.

Bereits genehmigte Versorgung mit Cannabisextrakten

Auch bei Patientinnen und Patienten, für die bereits eine Kostenübernahme für Cannabisextrakte genehmigt wurde, ist derzeit nicht abschließend geklärt, ob die bisherige Versorgung unverändert fortgesetzt werden kann. Bitte setzen Sie sich daher ebenfalls zeitnah mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und lassen Sie sich die weitere Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Bitte bringen Sie die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse zu Ihrem nächsten Termin mit beziehungsweise lassen Sie uns diese zukommen.

Wir bitten um Verständnis, dass eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich ist, wenn die jeweiligen sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine ärztliche Verordnung stellt für sich allein keine verbindliche Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse dar.