Hinweise zum Umgang mit Cannabinoiden in unserem MVZ

Veröffentlicht: 1.August 2024
Author:Julia Soschinski

Das Algesiologikum MVZ steht für eine verantwortliche Verordnung von medizinischen Cannabinoiden. Das beinhaltet, dass trotz des Wegfalls des Genehmigungsvorbehaltes für Cannabisarzneimittel vor der Rezeptierung ein Antrag zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei der Krankenkasse gestellt wird. Erst nach Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse werden Cannabisarzneimittel auf Rezept verordnet. Die Verordnung von Cannabisblüten erfolgt nur in Ausnahmefällen.

Privatrezepte ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse werden nicht ausgestellt.