Wichtige Information für Patientinnen und Patienten: Neue Regelungen für Cannabisblüten
Veröffentlicht: 12.August 2026
Author:Julia Soschinski
Seit dem 30. Juli 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Cannabisblüten können nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Patientinnen und Patienten, die bisher Cannabisblüten erhalten haben, müssen daher gegebenenfalls auf ein anderes cannabishaltiges Arzneimittel umgestellt werden.
Auch bei Cannabisextrakten kann eine erneute Abstimmung mit der Krankenkasse erforderlich sein. Bitte klären Sie deshalb möglichst frühzeitig mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Ihre weitere Behandlung übernommen werden.
Bitte beachten Sie außerdem: Cannabisblüten werden in unserem MVZ auch nicht auf Privatrezept verordnet.
Alle wichtigen Hinweise zu unserem Vorgehen, zur möglichen Umstellung auf Cannabisextrakte und zum erforderlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse finden Sie auf unserer Informationsseite:
Wichtige Informationen zur Verordnung von medizinischem Cannabis
Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Neuregelungen stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereit:
Neue Regelungen zur Verordnung von Cannabis – Informationen der KBV
Vielen Dank für Ihr Verständnis.