Sie haben das Recht auf eine zweite Meinung!

Veröffentlicht: 2.Februar 2022
Author:Julia Soschinski

Ihnen wurde eine Operation an der Wirbelsäule von ihrer/m Ärzt*in nahelegt und Sie wollen lieber auf Nummer sicher gehen, ob diese auch wirklich nötig ist?

Dann sind Sie bei unseren Expert*innen der Neurochirurgie und Schmerztherapie an der richtigen Adresse.

Während der Corona Pandemie sind die Zahlen an Wirbelsäulen Operationen deutlich zurückgegangen und Krankenkassen-Analysen haben nachgewiesen, dass diese auch in beruhigteren Pandemiezeiten nicht nachgeholt wurden und werden mussten. Man weiß mittlerweile, dass zu viele unnötige Operationen an der Wirbelsäule angeordnet werden, die den Patient*innen keine langfristige Besserung ihrer Beschwerden verschaffen. Vor einem geplanten Eingriff ist es daher wichtig, sicherzugehen, dass alle alternativen, konservativen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Aus diesem Grund gibt es seit September 2021 eine Erweiterung der gesetzlichen Regelung zum sogenannten ‚Zweitmeinungsverfahren‘, die jeder/m Patient*in das Recht gibt, sich vor einer geplanten Wirbelsäu­len-Operation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine ärztliche Zweit­meinung einzuholen. Unsere erfahrenen Neurochirurg*innen und/oder Schmerztherapeut*innen prüfen, ob es in Ihrem individuellen Fall noch andere Behandlungsalternativen gibt, oder aber ein Eingriff angezeigt ist.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns doch gerne darauf an.

Ihr Team des Algesiologikum MVZ